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Tod der Erbschaftssteuer!?

Österreich ist schon jetzt Schlusslicht bei der Vermögensbesteuerung. Warum also das Steuersystem noch ungerechter machen und auf Finanzierungsmöglichkeiten des Sozialstaates verzichten?
Ein Kommentar zur gar nicht privaten Sache Erben.

Angesicht mancher Tatsachen ist man versucht, bildhafte Redewendungen zu bemühen. „Wer hat, dem wird gegeben“ könnte einem beispielsweise einfallen, wenn man der jüngsten Idee des Finanzministers lauscht. Er will die Erbschaftssteuer abschaffen und damit die Reichen noch ein bisschen reicher machen. Unterstützung findet er dabei auch aus anderen Parteien. Kommt diese Idee zur Umsetzung, kann keinesfalls ausgeschlossen werden, dass die Armen ein bisschen später noch ein bisschen ärmer gemacht werden.Die Kirchen
treten
ein für
ein gerechteres Steuersystem,
das die
Belastung der Erwerbsarbeit
durch Steuern und Abgaben
verringert, dafür andere Faktoren stärker belastet. Sozialwort, 206

Aber das Ganze vom Anfang. Begonnen hat es – um bei den Redewendungen zu bleiben – mit einer „himmelschreienden Ungerechtigkeit“. Eine Witwe musste auf ihren in Bargeld geerbten Anteil 80.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen, während die glücklichen Erben der wesentlich wertvolleren Grundstücke nur 6.300 an den Fiskus abliefern mussten. Kein Irrtum des Finanzamtes, sondern die aktuelle Gesetzeslage war dafür verantwortlich. Die Witwe wollte das Unrecht nicht hinnehmen und klagte vor dem Verfassungsgerichtshof. Deswegen bewegt diese Causa die Republik. Es darf damit gerechnet werden, dass die geltende Regelung als unzulässig erkannt wird und die Erbschaftssteuer reformiert werden wird müssen. Der radikale Reformvorschlag des Finanzministers: statt gerechter gestalten einfach ganz abschaffen.

Erben statt arbeiten?

Wer glaubt, die Erbinnen und Erben würden mit der Erbschaftssteuer über die Gebühr belastet, wird beim Blick auf die Fakten schnell eines Besseren belehrt. Derzeit befinden sich rund 1000 Mrd. an Vermögen in Österreich in Privatbesitz – und das auch noch recht ungleich verteilt. Vorsichtig geschätzt werden 10 Mrd. davon jährlich vererbt. Das Steueraufkommen beläuft sich auf 165 Mio., das heißt der Steuersatz liegt bei nicht einmal 1,7%. Zum Vergleich: eine Handelsangestellte mit 1200 Euro Monatsbrutto zahlt höhere Steuern. Gerecht? Wohl kaum.

Nun würde es den Staat ziemlich schnell in den totalen Bankrott führen, würde jede nicht gerecht ausgestaltete Abgabe gleich ganz abgeschafft werden. Bei der Erbschaftssteuer droht allerdings kein öffentlicher Konkurs, denn sie ist von den Einnahmen her eine „Bagatellgröße“. Dass diese Tatsache als Begründung für ihre Abschaffung angeführt wird, ist doppelt viel sagend. Erstens zeigt es, dass es schon bisher steuerlich viel vorteilhafter war zu erben statt zu arbeiten. Weil Erben viel weniger belastet ist als Arbeit, ist das Aufkommen der Erbschaftssteuer so gering (und das der Lohnsteuer so hoch). Zweitens zeigt die Begründung, dass keine Absicht besteht, diese Situation ändern. Das ist problematisch, denn es ist nicht egal, wie sich der Staat sein Geld von den BürgerInnen holt. Unterschiedliche Abgaben haben unterschiedliche Wirkung.

Österreich Schlusslicht bei Vermögensbesteuerung

Derzeit tragen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen die Hauptlast der öffentlichen Finanzierung, während Vermögen und Kapitaleinkommen geschont werden. Die geringe Erbschaftssteuer ist ein Grund dafür. In keinem anderen Industriestaat ist daher das Aufkommen an vermögensbezogenen Steuern so niedrig. Nur 1,3% alle Abgaben entfallen darauf, das liegt auch weit unter dem EU-15-Durchschnitt von 5,2% (Quelle: OECD 2003) Nur eine Angleichung an den EU-Schnitt wären fast 5 Mrd. Euro an Staatseinnahmen. Allein eine Vermögenssteuer von nur durchschnittlich einem Prozent auf die fast 1000 Mrd. Privatvermögen würde Mehreinnahmen für den Staat von 10 Mrd. Euro im Jahr ausmachen. Genug Geld, um in Bildung zu investieren, Pensionen zu sichern und Armut zu bekämpfen. Statt dessen wird darüber nachgedacht, die letzten Reste einer Vermögenssteuer völlig zu beseitigen.

Dass Besitz und Vermögen in Österreich vom Fiskus so geschont werden, hat viele Gründe. Die Vermögensteuer wurde schon 1993 abgeschafft, zeitgleich wurden mit den Privatstiftungen den größten Vermögen beträchtliche Steuerprivilegien eingeräumt. Das Aufkommen der Grundsteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist wegen der deutlichen Unterbewertung von Grundstücken und Immobilien, deren Einheitswerte nur rund ein Zehntel des tatsächlichen Verkehrswertes betragen, eine vernachlässigbare Größe. Letzteres ist auch der Grund, warum die Haupterben im Anlassfall so günstig davon kamen. Alles zusammen hat bewirkt, dass das Aufkommen aus Vermögenssteuern auf „Bagatellgröße“ geschrumpft ist.

Aber was macht eine „Bagatellgröße“ schon im Gesamtbudget aus? Nun, diese Bagatelle Erbschaftssteuer erreicht bekanntermaßen immerhin die gleiche Höhe wie die Einnahmen aus den Studiengebühren. Vielleicht erscheint diese Aufrechnung ein wenig polemisch – sie ist aber durchaus gerechtfertigt. Was der Staat an Einnahmen verliert, das muss er entweder durch andere Maßnahmen hereinbekommen oder er muss es bei den Ausgaben einsparen. Was diese Einsparungen bedeuten, haben mittlerweile die meisten zu spüren bekommen: in niedrigeren Pensionen, geschlossenen weil privatisierten Postämtern, nicht-valorisiertem Pflegegeld, das damit immer weniger Wert hat usw. Dafür beschafft sich der Staat über höhere Selbstbehalte und Gebühren zusätzliche Einnahmen. All diese Maßnahmen betreffen untere Einkommen besonders stark, machen also die Armen noch ein bisschen ärmer. Frauen sind von dieser Entwicklung doppelt negativ betroffen: weil sie im Schnitt noch immer um rund 40% weniger verdienen als Männer, und weil sie jene Betreuungs- und Pflegearbeit, die der Staat etwa in verkürzten Krankenhausaufenthalten einspart, größtenteils unbezahlt übernehmen müssen.

Warum findet der Vorschlag zur Erbschaftssteuerfreien Republik dann trotzdem soviel Zustimmung, auch in der breiten Bevölkerung? Weil kaum eine Steuer soviel an Emotionen auslöst wie die Erbschaftssteuer. Schließlich rührt sie an ganz vielen Themen, die uns nahe gehen: Tod, Bindungen an Menschen, Familie, Zuwendung, etwas hinterlassen können… Kein Wunder also, dass die Diskussion häufig gefühlsbetont geführt wird. Das Grundgefühl dabei ist, dass es sich beim Erben um eine höchst private Sache handelt, bei der sich der Staat gefälligst nicht einmischen soll.

Vermögenseinkommen verdreißigfacht

Allerdings gibt es noch bei einem anderen Grundgefühl große Einigkeit in der Bevölkerung: nämlich dass Leistung sich lohnen solle. Wer diesem Gefühl folgt, kommt ganz sicher nicht zur Entscheidung, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Mit dem Leistungsgedanken ist es keinesfalls zu erklären, warum der Staat an Arbeitseinkommen mit Sozialversicherungsabgaben und Einkommenssteuern kräftig mitschneidet, geschenktes Geld aber in keiner Weise zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Bildung, Gesundheit oder Pensionen beitragen soll. Das ist umso dramatischer, als die Einkommensentwicklung in die genau gegenteilige Richtung läuft. Laut einer Studie des WIFO stiegen die Bruttoentgelte der ArbeitnehmerInnen von 1964 auf 1997 um das Zwölffache, die aus Besitz und Vermögen haben sich verdreißigfacht. Statt dieser Entwicklung im Steuersystem Rechnung zu tragen, wird Besitz in jeder Hinsicht geschont – sogar noch über den Tod der Besitzer und der Besitzerinnen hinaus.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Reform statt “Streichung”. Die ksoe tritt für Steuergerechtigkeit und ausreichende Finanzierung der öffentlichen Ausgaben ein.

Die bestehenden Ungerechtigkeiten sind auch deswegen möglich, weil dieses Österreich eines der striktesten Bankgeheimnisse überhaupt hat – so strikt, dass die Regierung in der EU lieber die Kooperation bei der Zinsbesteuerung verweigert, anstatt einer völlig vernünftigen Lockerung dieser Geheimniskrämerei zuzustimmen. Das Bankgeheimnis kann dabei als besondere Erfolgstory österreichischer Mythenbildung gelten: es ist gelungen, den Leuten einzureden, dass die viel strapazierte Oma und ihr Sparbuch dadurch geschützt würden. In Wahrheit profitieren ganz andere davon, da muss man nicht gleich die Geldwäscher und Terroristen herbeizitieren. Auch Besitzer großer Vermögen können sich so getrost entspannen, weil selbst für das Finanzamt im Dunklen bleibt, wieviel sie besitzen und wieviel sie aus diesem Besitz verdienen.

Dabei wird ohnehin jeder geschont, der sein Geld für sich „arbeiten“ lassen kann, denn Kapitalerträge werden mit maximal 25% versteuert. Damit werden hohe Kapitaleinkommen gegenüber Erwerbseinkommen (Spitzensteuersatz 50%) massiv begünstigt, während ein Sparbuch z.B. eines Mindestpensionisten zu hoch besteuert wird.

Es gäbe also jede Menge zu tun. Bei der Erbschaftssteuer selbst und rund um sie herum. Niemand behauptet, dass die derzeit unlogische und lückenhafte Besteuerung von Erbschaften eine gute Regelung ist, aber sie abzuschaffen, hieße – um nochmals auf ein Sprachbild zurück zu greifen – „das Kind mit dem Bade auszuschütten“.

Steuergerechtigkeit ist unverzichtbar, wenn man einen Staat will, der die Mittel hat, eine demokratische, soziale, menschenrechtliche und gleichstellungsorientierte Politik zu machen. Was wir also wirklich dringend brauchen, ist nicht noch eine Vermögenssteuer weniger, sondern ein ganz großes Stück Steuergerechtigkeit mehr. Dazu bedarf es einer gendergerechten Umstrukturierung des Steuersystems, die den Faktor Arbeit entlastet und sicherstellt, das die Einkommen aus Gewinn, Besitz und Vermögen einen ihrer Bedeutung entsprechenden Beitrag leisten. Dann wäre der Sozialstaat auch in Zukunft ohne Probleme finanzierbar.

Maga Sybille Pirklbauer
ist Mitglied der Attac Steuergerechtigkeitsgruppe

Der Artikel wurde erstmals in den ksoe-Nachrichten 08/06 veröffentlicht.


“Nachrichten und Stellungnahmen der ksoe” eine Zeitschrift der Katholischen Sozialakademie Österreichs. Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus dieser Zeitung. Bestellungen und Probeabonnements der Zeitung gibt es direkt bei der ksoe. Weitere aktuelle Stellungnahmen gibt es auf der Homepage der ksoe.

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