“3 Monate nur für die Polizei gearbeitet!”
Montag, Juli 14th, 2008Cristina N. bettelt in Wien, um sich die Augenoperation zu leisten
Cristina N. aus Rumänien hat ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erhalten, das nach dreimaligem Verstoß gegen den § 2 WSLG – das ist der Wiener Bettelei-Paragraph – verhängt wird. Ein Aufenthaltsverbot für eine EU-Bürgerin ist zumindest kurios. Wäre die „öffentliche Sicherheit“ tatsächlich durch eine Bettlerin gefährdet, müsste der gesellschaftliche Zustand als krank beschrieben werden. Weiteres Kuriosum im Krieg der Behörden gegen die Armen aus Osteuropa: behördliche „Bettlerin“-Vermerke in den Reisepässen. Weiterlesen beim Augustin.
